Gefahrstoffkataster – Verzeichnis aller Gefahrstoffe im Unternehmen

Als Gefahrstoffe gelten alle Subtanzen von denen ein chemisches Gefahrenpotential ausgeht. Laut Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind Gefahrstoffe gefährliche Stoffe und Stoffgemische, welche z. B. explosiv, ätzend, giftig, krebserzeugend, reizend, entzündlich, brandfördernd, sensibilisierend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd oder umweltgefährdend sind.

 

Im Gefahrstoffkataster müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Gefahrstoffbezeichnung
  • Gefahrstoffeinstufung; Angaben zur Gefährlichkeit
  • die verwendeten Mengen im Unternehmen
  • Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte mit Gefahrstoffen in Berührung kommen könnten

Im Gefahrstoffkataster muss auf die Sicherheitsdatenblätter hingewiesen werden.