Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – Schutz vor Gefahrstoffen
Ziel dieser Gefahrstoffverordnung ist es, den Menschen und die Umwelt vor gefährlichen Stoffen und deren Schädigung zu schützen. Zudem regelt diese Verordnung die umfassenden Schutzmaßnahmen vor Gefahrstoffen. Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind gefährliche Stoffe, Stoffgemische, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische Eigenschaften oder chemische Eigenschaften besitzen, wie beispielsweise hochentzündlich, giftig oder ätzend usw. sind.
Geschützt wird der Mensch und die Natur durch
- die Regelung zur Kennzeichnung, Einstufung und Verpackung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen und Stoffgemischen
- Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Natur bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Beschränkungen für das Herstellen und Verwenden bestimmter Gefahrstoffe, Zubereitungen und Erzeugnissen
Wann sind Stoffe oder Stoffgemische gefährlich?
Wenn sie
- explosionsgefährlich
- brandfördernd
- hochentzündlich
- leicht entzündlich
- sehr giftig
- giftig
- gesundheitsschädlich
- ätzend
- reizend
- sensibilisierend
- krebserzeugend
- fortpflanzungsgefährdend
- erbgutverändernd
- umweltgefährdend
sind.