Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – Schutz vor Gefahrstoffen

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verfolgt das Ziel, Menschen und die Umwelt vor den Gefahren gefährlicher Stoffe zu schützen. Dabei werden umfassende Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen festgelegt. Gefahrstoffe, die von dieser Verordnung erfasst werden, umfassen gefährliche Stoffe, Stoffgemische, Zubereitungen und Erzeugnisse mit spezifischen physikalischen oder chemischen Eigenschaften, wie beispielsweise Hochentzündlichkeit, Giftigkeit oder Ätzwirkung.

Der Schutz von Mensch und Umwelt erfolgt durch:

  1. Regelungen zur Kennzeichnung, Einstufung und Verpackung: Festlegung von Standards für die sichere Kennzeichnung, Einstufung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Stoffgemische, um Benutzer und Umwelt vor möglichen Risiken zu warnen.
  2. Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt: Umfassende Schutzmaßnahmen während des Umgangs mit Gefahrstoffen, einschließlich persönlicher Schutzausrüstung, Schulungen und Maßnahmen zur Expositionsbegrenzung.
  3. Beschränkungen für das Herstellen und Verwenden bestimmter Gefahrstoffe: Festlegung von Auflagen und Beschränkungen für die Produktion und Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, um das Risiko zu minimieren.

Die Gefahrstoffverordnung trägt somit dazu bei, dass der Umgang mit gefährlichen Substanzen sicherer gestaltet wird und gleichzeitig eine umfassende Berücksichtigung von Umwelt- und Gesundheitsaspekten gewährleistet wird.

Wann sind Stoffe oder Stoffgemische gefährlich?

Wenn sie

  • explosionsgefährlich
  • brandfördernd
  • hochentzündlich
  • leicht entzündlich
  • sehr giftig
  • giftig
  • gesundheitsschädlich
  • ätzend
  • reizend
  • sensibilisierend
  • krebserzeugend
  • fortpflanzungsgefährdend
  • erbgutverändernd
  • umweltgefährdend

sind.