WGK – Wassergefährdungsklasse
WGK ist ein Begriff aus dem deutschen Wasserrecht. Vereinfacht bezeichnet sie das Potenzial verschiedener Stoffe zur Verunreinigung von Wasser.
Die Wassergefährdung ist in drei Klassen eingeteilt:
- WGK 1 = schwach wassergefährdend
- WGK 2 = wassergefährdend
- WGK 3 = stark wassergefährdend
Die frühere WGK 0 (= im Allgemeinen nicht wassergefährdend) wird nicht weiter fortgeführt. Stattdessen wird eine Bewertung als „nicht wassergefährdend“ eingeführt und die Stoffe teilweise in die WGK 1 geführt.
Technische Schutzmaßnahmen:
Auffangwannen und Löschwasser-Rückhaltebecken als Maßnahme des Gewässerschutzes, abhängig von der definierten WGK.