WGK – Wassergefährdungsklasse

WGK ist ein Begriff aus dem deutschen Wasserrecht. Vereinfacht bezeichnet sie das Potenzial verschiedener Stoffe zur Verunreinigung von Wasser.

 

Die Wassergefährdung ist in drei Klassen eingeteilt:

  • WGK 1 = schwach wassergefährdend
  • WGK 2 = wassergefährdend
  • WGK 3 = stark wassergefährdend

Die frühere WGK 0 (= im Allgemeinen nicht wassergefährdend) wird nicht weiter fortgeführt. Stattdessen wird eine Bewertung als „nicht wassergefährdend“ eingeführt und die Stoffe teilweise in die WGK 1 geführt.

 

Technische Schutzmaßnahmen:

Auffangwannen und Löschwasser-Rückhaltebecken als Maßnahme des Gewässerschutzes, abhängig von der definierten WGK.