Die Lagerklassen (LGK) dienen zur näheren Charakterisierung, welche Arten von Gefahren bei der Lagerung von Gefahrstoffen ausgehen (z.B. LGK 1 = explosive Stoffe).

Überblick der verschiedenen Lagerklassen:

Lagerklassen (LGK) Beschreibung
1 Explosive Stoffe
2A Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase
2B Druckgaspackungen (Aerosoldosen/Spraydosen)
3 Entzündbare Flüssigkeiten (Flammpunkt bis 55°C)
4.1A Sonstige explosionsgefährliche Gefahrstoffe
4.1B Entzündbare feste Gefahrstoffe
4.2 Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe
4.3 Gefahrstoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden
5.1A Stark oxidierende Gefahrstoffe
5.1B Oxidierende Gefahrstoffe
5.1C Entzündend wirkende Produkte, die in den Gruppen A bis C der TRGS 511 genannt sind
5.2 Organische Peroxide und selbstzersetzliche Gefahrstoffe
6.1A Brennbare, akut toxische Kat. 1 und 2/ sehr giftige Gefahrstoffe
6.1B Nicht brennbare, akut toxische Kat. 1 und 2/ sehr giftige Gefahrstoffe
6.1C Brennbare, akut toxische Kat. 3/ giftige und chronisch wirkende Gefahrstoffe
6.1D Nicht brennbare, akut toxische Kat. 3/ giftige und chronisch wirkende Gefahrstoffe
6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
7 Radioaktive Stoffe
8A Brennbare ätzende Stoffe
8B Nicht brennbare ätzende Stoffe
10 Brennbare Flüssigkeiten soweit nicht LGK 3
11 Brennbare Feststoffe
12 Nicht brandgefährliche Flüssigkeiten
13 Nicht brandgefährliche Feststoffe

 

Lagerklassen entsprechen dem „Konzept  für die Zusammenlagerung von  Chemikalien“ des Verbandes der Chemischen Industrie. Die Entscheidung über ein Zusammenlagerungsverbot von unterschiedlichen Gefahrstoffen wird in der TRGS 510 beschrieben.