Gefahrstoff – Stoffe und Stoffgemische mit Gefährdungspotenzial

Gefahrstoffe sind Chemikalien, die aufgrund ihrer Eigenschaften eine potenzielle Gefahr für Menschen, Tiere und die Umwelt darstellen. Die Handhabung und Lagerung dieser gefährlichen Stoffe sind durch gesetzliche Vorschriften geregelt.

Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fallen unter den Begriff „Gefahrstoffe“ Substanzen, die bestimmte Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen.

Dazu gehören unter anderem:

  1. Explosivität: Stoffe, die eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können.
  2. Ätzwirkung: Stoffe, die Gewebe oder Materialien angreifen und zerstören können.
  3. Toxizität (Giftigkeit): Stoffe, die bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt gesundheitsschädlich sind.
  4. Krebserzeugende Wirkung: Stoffe, die krebserregend sind oder das Risiko von Krebserkrankungen erhöhen.
  5. Reizwirkung: Stoffe, die Haut oder Augen reizen können.
  6. Entzündbarkeit: Stoffe, die leicht entflammbar sind.
  7. Brandfördernde Wirkung: Stoffe, die die Ausbreitung von Bränden begünstigen.
  8. Sensibilisierung: Stoffe, die Allergien oder Überempfindlichkeiten auslösen können.
  9. Fortpflanzungsgefährdende Wirkung: Stoffe, die die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen können.
  10. Erbgutverändernde Wirkung: Stoffe, die genetische Veränderungen verursachen können.
  11. Umweltgefährdung: Stoffe, die die Umwelt negativ beeinflussen können.

Es ist von entscheidender Bedeutung, die Eigenschaften von Gefahrstoffen zu kennen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu minimieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.