Eine Gefährdungsbeurteilung beurteilt Gefährdungen, die für Mitarbeiter mit der Arbeit verbunden sind. Die Gefährdungsbeurteilung bildet das Kernelement des Arbeitsschutzes, indem alle Maßnahmen zur Sicherheit und der Gesundheit der Mitarbeiter geregelt ist.

 

Gefährdungsbeurteilung

 

An erster Stelle steht die Risikoidentifikation, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und diesen Risiken präventiv entgegen zu wirken.

Gemäß Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitergeber ab einer bestimmten Betriebsgröße zur Unterstützung des Bereichs Arbeitssicherheit und Unfallschutz, den Betriebsarzt und einen Arbeitssicherheitsbeauftragten stellen.

=> Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein Hilfsmittel zur Steuerung der Arbeitssicherheit.

Gefährdungen müssen in regelmäßigen Abständen geprüft und gegeben falls aktualisiert werden.

Änderungen können erforderlich sein z. B. bei

  • neuen Arbeitsstoffen
  • neuen Arbeitsverfahren
  • neuen Arbeitsmitteln oder Arbeitsabläufen
  • Veränderungen in der Arbeitsstätte,
  • Unfällen
  • neuen Vorschriften