WGK – Wassergefährdungsklasse
Die Wassergefährdungsklasse (WGK) ist ein Begriff aus dem deutschen Wasserrecht und dient dazu, das Potenzial verschiedener Stoffe zur Verunreinigung von Wasser zu bewerten. Die Einteilung erfolgt in drei Klassen, wobei jede Klasse das Maß der Wassergefährdung durch einen Stoff kennzeichnet:
- WGK 1 – Schwach wassergefährdend:
- Stoffe die als schwach wassergefährdend eingestuft sind. Sie haben ein geringes Potenzial, Wasser zu verunreinigen, und stellen daher eine vergleichsweise niedrige Gefahr dar.
- WGK 2 – Wassergefährdend:
- Stoffe die als wassergefährdend eingestuft sind. Sie haben ein mittleres Potenzial, Wasser zu verunreinigen, und erfordern besondere Vorsichtsmaßnahmen, um eine Verschmutzung von Gewässern zu verhindern.
- WGK 3 – Stark wassergefährdend:
- Stoffe die als Stark wassergefährdende eingestuft sind. Sie weisen ein hohes Potenzial auf, Wasser zu verunreinigen, und erfordern umfassende Schutzmaßnahmen, um Umweltauswirkungen zu minimieren.
Änderungen in der Bewertung:
Die frühere Einstufung WGK 0 (im Allgemeinen nicht wassergefährdend) wird nicht mehr fortgeführt. Stattdessen wird eine differenziertere Bewertung als „nicht wassergefährdend“ eingeführt, und einige Stoffe werden in die WGK 1 eingestuft.
Technische Schutzmaßnahmen:
Abhängig von der definierten Wassergefährdungsklasse ergeben sich technische Schutzmaßnahmen, um Gewässerschutz zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere:
- Auffangwannen:
- Auffangwannen dienen als Schutzmaßnahme, um potenziell wassergefährdende Stoffe aufzufangen und eine Verschmutzung von Gewässern zu verhindern.
- Löschwasser-Rückhaltebecken:
- Löschwasser-Rückhaltebecken sind eine spezifische Maßnahme des Gewässerschutzes, um das in einem Brandfall eingesetzte Löschwasser zurückzuhalten und eine mögliche Kontamination zu minimieren.
Die Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen ist abhängig von der Wassergefährdungsklasse der verwendeten Stoffe und trägt dazu bei, die Umweltauswirkungen durch potenziell schädliche Substanzen zu minimieren.