Sicherheitsdatenblatt (SDB) – Safety Data Sheet

Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind dokumentierte Informationsquellen, die den berufsmäßigen Anwendern alle relevanten sicherheitsbezogenen Informationen über Stoffe und Gemische in der Lieferkette zur Verfügung stellen. Die Erstellung und Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern ist eine wichtige Maßnahme im Umgang mit Gefahrstoffen und dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie des Umweltschutzes. Hier sind die Schlüsselmerkmale und Aufgaben von Sicherheitsdatenblättern:

Merkmale und Aufgaben von Sicherheitsdatenblättern:

  1. Gesundheits- und Umweltschutz:
    • Sicherheitsdatenblätter enthalten Informationen über die potenziellen Gefahren von Stoffen oder Gemischen für die Gesundheit von Menschen und die Umwelt. Dies kann physikalische, gesundheitliche oder umweltbezogene Risiken umfassen.
  2. Warnung und Schutz:
    • Die Hauptaufgabe eines Sicherheitsdatenblatts besteht darin, den Nutzer oder Käufer von Gefahrstoffen vor möglichen Gesundheitsgefährdungen zu warnen und Schutzmaßnahmen zu empfehlen.
  3. Verpflichtende Bereitstellung:
    • Jeder Hersteller oder Inverkehrbringer von Gefahrstoffen ist gesetzlich verpflichtet, ein Sicherheitsdatenblatt für das jeweilige Produkt zu erstellen und dieses dem Kunden mitzuliefern.
  4. Verantwortlichkeit für Richtigkeit und Vollständigkeit:
    • Der Hersteller oder Inverkehrbringer trägt die Verantwortung dafür, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich korrekt und vollständig ist. Dies beinhaltet eine genaue Beschreibung der chemischen Eigenschaften, potenziellen Risiken, Sicherheitsanweisungen und Erste-Hilfe-Maßnahmen.
  5. Regelmäßige Aktualisierung:
    • Sicherheitsdatenblätter müssen regelmäßig an den aktuellen Stand angepasst werden. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen auf dem neuesten Stand sind und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Die Erstellung und Verwendung von Sicherheitsdatenblättern ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass alle Akteure in der Lieferkette angemessen informiert sind und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen können.