Lagerklassen für Gefahrstoffe

Die Lagerklassen (LGK) sind Kategorien, die dazu dienen, die Art der Gefahren zu charakterisieren, die bei der Lagerung von Gefahrstoffen auftreten können. Die Einteilung ermöglicht eine differenzierte Betrachtung der potenziellen Risiken und die Festlegung von entsprechenden Schutzmaßnahmen.

Hier ist ein Überblick über verschiedene Klassen:

  1. Lagerklasse 1 (LGK 1) – Explosive Stoffe:
    • Gefahrstoffe, die explosiv sind und somit eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können.
  2. Lagerklasse 2 (LGK 2) – Entzündbare Stoffe:
    • Stoffe, die leicht entflammbar sind und daher ein erhöhtes Brandrisiko darstellen.
  3. Lagerklasse 3 (LGK 3) – Entzündbare flüssige Stoffe:
    • Flüssigkeiten mit einem bestimmten Flammpunkt, die leicht entzündlich sind.
  4. Lagerklasse 4 (LGK 4) – Ätzende Stoffe:
    • Stoffe, die Gewebe oder Materialien angreifen und zerstören können, wenn sie mit ihnen in Kontakt kommen.
  5. Lagerklasse 5 (LGK 5) – Gesundheitsschädliche Stoffe:
    • Stoffe, die bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt gesundheitsschädlich sind.
  6. Lagerklasse 6 (LGK 6) – Giftige Stoffe:
    • Stoffe, die in geringen Mengen bereits tödlich wirken können und daher besonders gefährlich sind.
  7. Lagerklasse 7 (LGK 7) – Radioaktive Stoffe:
    • Stoffe, die ionisierende Strahlung abgeben und daher radioaktive Gefahren darstellen.
  8. Lagerklasse 8 (LGK 8) – Ätzende Stoffe für Metalle:
    • Stoffe, die Metalle korrodieren und beschädigen können.
  9. Lagerklasse 9 (LGK 9) – Umweltgefährliche Stoffe:
    • Stoffe, die die Umwelt negativ beeinflussen können, beispielsweise durch toxische Eigenschaften oder Persistenz.

Die Einteilung in Klassen ist nicht nur für die sichere Lagerung von Gefahrstoffen von Bedeutung, sondern auch für Transportvorschriften und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Die Lagerklassen helfen, geeignete Lagerbedingungen, Sicherheitsmaßnahmen und Lagerstrukturen festzulegen, um potenzielle Risiken zu minimieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.