Gefahrstoffverzeichnis – Überblick über alle im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe

Das Gefahrstoffverzeichnis ist ein essenzielles Dokument gemäß § 6 Abs. 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), das Unternehmen dazu verpflichtet, einen umfassenden Überblick über alle im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu erstellen. Diese Regelung gilt für sämtliche gefährlichen Stoffe und Stoffgemische, wobei als Gefahrstoffe solche Substanzen gelten, die aufgrund ihrer Eigenschaften als explosiv, ätzend, giftig, krebserzeugend, reizend, entzündlich, brandfördernd, sensibilisierend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd oder umweltgefährdend eingestuft sind.

Das Gefahrstoffverzeichnis enthält mindestens folgende Angaben:

  1. Bezeichnung des Gefahrstoffes: Klare Identifikation der verwendeten Gefahrstoffe.
  2. Einstufung des Gefahrstoffes: Informationen über die Gefährlichkeit des Stoffes gemäß den geltenden Klassifizierungsstandards.
  3. Mengenangaben des Gefahrstoffes im Unternehmen: Quantitative Angaben darüber, wie viel von jedem Gefahrstoff im Betrieb vorhanden ist.
  4. Arbeitsbereiche, in denen die Beschäftigten mit dem Gefahrstoff in Berührung kommen: Festlegung der Bereiche, in denen Mitarbeiter mit den Gefahrstoffen in Kontakt kommen könnten.

Das Gefahrstoffverzeichnis dient als zentrales Dokument zur Risikobewertung und Gefahrenprävention. Es bietet einen klaren Überblick über die im Betrieb verwendeten Substanzen und hilft, potenzielle Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten zu erkennen. Darüber hinaus muss im Gefahrstoffverzeichnis auf die Sicherheitsdatenblätter (SDB) verwiesen werden, die weitere detaillierte Informationen zu den einzelnen Gefahrstoffen enthalten.